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Kostenfreie Arbeitsrechtsberatung

Die meisten Menschen sind überrascht, wenn Sie erfahren, aus wie vielen Quellen sich das Arbeitsrecht in Deutschland speist.

Während die Judikative in Frankreich und Spanien viel weiter ist und einheitliche Arbeitsgesetzbücher geschaffen hat, hinkt der Gesetzgeber hier hinterher. Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsgerichte und die Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen fast 50 Rechtsquellen berücksichtigen.

Das fängt bei allgemeinen Quellen, wie den EU-Richtlinien und dem deutschen Grundgesetz an, setzt sich über Einzelgesetze und Verordnungen fort, reicht weiter bis zu den jeweils gültigen Tarifverträgen, abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen, der Gestaltung der individuellen Arbeitsverträge und endet mit dem Weisungsrechten von Arbeitgebern – fast jedenfalls.

Denn außerdem gibt es hierzulande das heftig umstrittene Richterrecht, welches allein durch die praktische Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht entsteht. Weil es nicht vom Gesetzgeber kommt, stellt es eigentlich keine Rechtsquelle dar. Trotzdem ist es im juristischen Alltag eines Arbeitsrechtlers von maßgeblicher Bedeutung und es wäre fahrlässig, es unbeachtet zu lassen.

Die zahlreichen Quellen und Besonderheiten des Arbeitsrechts erschweren das Verständnis erheblich. Selbst intensive Recherchen im Internet bringen Nichtjuristen schnell an ihre Grenzen, wenn es darum geht den eigenen Fall richtig einzuordnen. 

Die ArbeitnehmerHilfe e.V. Darmstadt unterstützt Arbeitnehmer aus Südhessen bei allen arbeitsrechtlichen Problemen. Die kostenlose und umfassende Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, bei Problemen mit Ihrem Arbeitgeber, den Überblick zu behalten.

Unsere Rechtsberatung findet die für Ihr Anliegen maßgeblichen Rechtsquellen heraus und bringt in Erfahrung, wie Arbeitsgerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben. Sehen Sie hier die wichtigsten Themen unserer Beratung.


Kündigung

Eine drohende oder vollzogene Kündigung ist ein dramatisches Ereignis im Arbeitsleben, dass Menschen schnell an ihre psychischen Grenzen bringt. Gerade in einer solchen Situation kommt es darauf an, einen klaren Kopf zu behalten. Das ist ohne externe Hilfe leichter gesagt als getan. Darum sind wir in so einer Situation sofort für Sie da und legen alles auf den Prüfstand. Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Vielleicht findet in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Wurden alle Rechtsvorschriften, Richtlinien und vertraglichen Klauseln eingehalten? Kommt eine Abfindung infrage? Steht Ihnen noch Urlaub zu? Ist es möglich, auf Weiterbeschäftigung zu klagen?


Geld

Das Thema Geld ist heikel. Darüber wird nicht gerne gesprochen. Aber was tun, wenn es vermutlich zu wenig ist, was da zur Auszahlung auf Ihrem Konto landet. Eine direkte Anfrage in der Buchhaltung des Arbeitnehmers könnte Klarheit bringen, aber auch schräge Blicke. Wenn Sie eine derartige Situation lieber vermeiden möchten, können wir anhand Ihres Arbeitsvertrags und des gültigen Tarifvertrags ausrechnen, was Ihnen pro Monat zusteht.

Mobbing

In einigen europäischen Ländern gibt es längst Gesetze gegen das Mobbing am Arbeitsplatz. In Deutschland gibt es dieses Delikt nicht und ist als solches auch nicht strafbar. Trotzdem kommt es vor, dass Vorgesetzte ihre Mitarbeiter beleidigen oder Ihnen das Leben anderweitig schwer machen. Diese einzelnen Handlungen können durchaus strafbewehrt sein. Wurden Sie über einen längeren Zeitraum schikaniert oder wiederholt rechtswidrig behandelt, können Sie dagegen vorgehen. Wir suchen Ihnen alle relevanten Rechtsvorschriften heraus, mit denen Sie sich wehren können.


Mitwirkung

Selbstverständlich können Sie sich auch aktiv beteiligen. Wenn Sie im Internet etwas auf Ihren Fall zutreffendes entdecken, steht Ihnen einer unserer Fachanwälte zur Seite stehen und geht die Sache Punkt für Punkt mit Ihnen durch. Gemeinsam finden Sie heraus, ob es in Ihrer Sache nützt. Bei solchen Funden im Internet kann es sich um Fachartikel zum Thema Arbeitsrecht handeln oder auch um das Urteil eines Arbeitsgerichts.


Arbeitszeugnis

Ein gutes Arbeitszeugnis ist eine wichtige Voraussetzung bei der Stellensuche, darum hat der Gesetzgeber genau geregelt, wie es formuliert sein muss und was nicht drin stehen darf. Zunächst sei festgehalten, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, wenn das Arbeitsverhältnis endet, ebenso kann er ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn er einen triftigen Grund hat. Arbeitszeugnisse müssen so formuliert sein, dass sie den Arbeitnehmer bei der Jobsuche nicht schaden. Es muss wohlwollend formuliert sein. Sollten Sie in Ihrem Arbeitszeugnis etwas zu beanstanden haben, werden wir dessen Inhalt prüfen und schauen, ob er gegen die Gewerbeordnung verstößt und den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts standhält.


Weitere Themen

Es gibt noch viele andere Themen, bei denen wir Ihnen unsere erfahrenen Anwälte zur Seite stellen. Sei es, um auf eine ungerechtfertigte Abmahnung angemessen zu reagieren, oder wenn Sie sich entschlossen haben, mit Ihren Kollegen einen Betriebsrat zu gründen. Wir unterstützen Sie jederzeit in allen arbeitsrechtlichen Fragen mit dem Fachwissen unserer erfahrenen Rechtsanwälte.


ArbeitnehmerHilfe e.V. Darmstadt

Bevor Sie unsere Webseite entdeckten, haben Sie vermutlich erst mal auf eigene Faust versucht, Informationen zu Ihrer Fragestellung zu finden und sind sicher auch fündig geworden. Die Herausforderung besteht nun darin, die Vielzahl von Informationen richtig einzuordnen. In einigen Fällen ist das nicht einfach, weil sie zu komplex sind. Wir ermöglichen Ihnen, kostenlos mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu telefonieren und Ihr Anliegen vorzutragen, um anschließend eine Einschätzung Ihres Falles zu bekommen. Das ist eines unserer Ziele bei der Gründung der ANHV Darmstadt gewesen.


Soforthilfe und Mitgliedschaft

Die telefonische Soforthilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht allen Arbeitnehmern in Südhessen kostenlos zur Verfügung. Sollte sich bei dem Gespräch herausstellen, dass Sie eine umfassende Beratung benötigen, können Sie Mitglied in unserem Verein werden. Dazu müssen Sie das Beitrittsformular online oder bei uns im Büro ausfüllen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro pro Kalenderjahr. Die vollumfängliche Beratung und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Problemen können Sie ohne Wartezeit vom ersten Tag an nutzen.



Fachanwalt Kronbichler erklärt den ArbeitnehmerHilfe e.V.


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

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